§ 1 Allgemeiner Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln die Bereitstellung des Berlin Startup Offices online Dienstes (Berlin Startup Offices) durch die Florian Purchess und Daniel Frese GbR (Anbieter). Mit Berlin Startup Offices erhält der Kunde die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation, welche auf einem Server des Anbieters gehostet wird, mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Zu diesem Zweck stellt der Anbieter Berlin Startup Offices zur Nutzung für den Kunden und die von ihm berechtigten Nutzer bereit.

§ 2 Leistungen, Preise

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Startseite des Anbieters.

§ 3 Nutzungsrecht

3.1 Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf Berlin Startup Offices mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit Berlin Startup Offices verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an Berlin Startup Offices, der Softwareapplikation oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht.

3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Berlin Startup Offices über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Berlin Startup Offices oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

3.3 Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung von Berlin Startup Offices durch nicht vom Kunden benannte Nutzer oder Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer für einen einzelnen Nutzer an­gefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

3.4 Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

3.5 Wird die vertragsgemäße Nutzung von Berlin Startup Offices ohne Verschulden des Anbieters durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird dem Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 4 Datenschutz und Datensicherheit

4.1 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

4.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch den Anbieter personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

4.3 Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne “Herr der Daten” bleibt (§ 11 BDSG). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen Kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) Alleinberechtigter. Der Anbieter nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. Der Anbieter ist nur berechtigt, die Kunden-spezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen; insbesondere ist es dem Anbieter verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden die Kunden-spezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von Kunden-spezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist der Anbieter im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden (z.B. Abrechnungsdaten zwecks Abrechnung von Leistungen gegenüber dem Kunden) berechtigt.

4.4 Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten von Berlin Startup Offices werden in einem Rechenzentrum von Dritten betrieben. Der Anbieter kann zu diesem Zweck Unteraufträge vergeben.

4.5 Der Anbieter trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG.

Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten von Berlin Startup Offices zu verlangen.

§ 5 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

Der Kunde wird die ihm zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere

5.1 die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, dem Anbieter die diesem entstandenen Kosten zu erstatten;

5.2 die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;

5.3 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server des Anbieters) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;

5.4. die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung von Berlin Startup Offices personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

5.5 Berlin Startup Offices nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Anbieters schädigen können;

5.6 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen;

5.7 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;

5.8 den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Berlin Startup Offices durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Berlin Startup Offices verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters

5.9 nach Abgabe einer Störungsmeldung dem Anbieter die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können;

5.10 die von ihm gemäß § 1 berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung von Berlin Startup Offices in § 5.2 bis 5.9 aufgeführten Bestimmungen einzuhalten;

§ 6 Vertragswidrige Nutzung

6.1 Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, insb. bei Verstoß gegen die in § 5.2 – 5.9 genannten Pflichten den Zugang auf Berlin Startup Offices und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

6.2 Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen § 5.2 – 5.9 die betroffenen Daten zu löschen.

6.3 Liegt in den Fällen des § 6.1 und § 6.2 ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Anbieter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist; der Kunde kann auch nachweisen, dass kein Schaden vorliegt. Die Geltendmachung anderer Schadensersatzansprüche bleibt dem Anbieter vorbehalten.

6.4 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 5.2 – 5.9 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

7.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für einen Monat im Voraus zu zahlen. Danach sind die Preise jeweils monatlich im Voraus zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.

7.2 Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

7.3 Sofern kein Lastschriftseinzugsverfahren oder Kreditkartenzahlung vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

§ 8 Verzug

8.1 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist der Anbieter berechtigt, den Zugang auf Berlin Startup Offices zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.

8.2 Kommt der Kunde

für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht,

in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen.

8.3 Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Anbieter einen höheren oder Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

8.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Anbieter vorbehalten.

8.5 Gerät der Anbieter mit der betriebsfähigen Bereitstellung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 9. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Anbieter eine vom Kunden gesetze angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens eine Woche betragen muss.

§ 9 Haftung

9.1 Der Anbieter haftet nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt. Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf den Vertragswert.

9.2 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

9.3 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 10 Höhere Gewalt

10.1 Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

10.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignun­gen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.

10.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

§ 11 Vertragsbeginn und -laufzeit, Kündigung

11.1 Der Vertrag tritt mit der Erstellung eines Benutzer-Accounts durch den Kunden auf der Internetseite des Anbieters unter https://www.berlinstartupoffices.com in Kraft. Die Mindestvertragslaufzeit von Berlin Startup Offices beträgt 1 Monat und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.

11.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Tagen gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Monat.

11.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich oder über die vom Anbieter zu diesem Zweck unter http://www.berlinstartupoffices.com/ bereitgestellten online Dienste zu erfolgen.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen.

12.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.